365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag sind wir für Sie da und geben stets unser Bestes!
Unser Pflegedienst beschäftigt in erster Linie Pflegefachkräfte, aber auch Pflegehilfskräfte, sowie Betreuungs- und Hauswirtschaftskräfte.
Die Mitarbeiter werden in regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen gemäß
- den aktuellen Expertenstandards
- den neuesten Hygienerichtlinien
- den Bestimmungen der Arbeitssicherheit und
- den Vorgaben des Datenschutzgesetzes
geschult.
Respekt und Wertschätzung sind zwei wichtige Komponenten in unserem Team. Unsere Mitarbeiter arbeiten meist schon über Jahre zusammen und unterstützen sich gegenseitig. Wir sind ein eingespieltes Team und hochmotiviert! Dieses positive Miteinander wirkt sich vorteilhaft auf unsere Arbeit am Patienten aus.
Wir bieten Ihnen eine vielfältige Palette sozialer Dienstleistungen an.
Ob mit den kleinen Hilfestellungen des Alltags oder mit einem hohen
Bedarf an Zuwendung und Pflege:
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer der zu pflegende und zu betreuende Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen und Lebensgewohnheiten.
Wertschätzung, Respekt, Verständnis und Sensibilität prägen den
Umgang unserer qualifizierten, kompetenten und engagierten Pflege-
kräfte mit dem Patienten und schaffen so eine vertrauensvolle und
persönliche Beziehung.
Unsere Leistungen:
Grundpflege nach § SGB XI
Hilfe bei der Körperpflege, beim Duschen oder Baden, bei der Inkontinenz- oder Stomaversorgung, bei der Lagerung oder Mobilisation, ...
Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
Behandlungspflege nach SGB V
Medizinsiche Leistungen nach ärztlicher Verordnung, z. B. Medikamentenabgabe, Injektionen, Verbände aller Art, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Versorgung mit PEG-Sonde, Blasenkatheterisierung, Versorgung bei Diabetes mellitus (Blutzuckermessung und Insulinabgabe), ...
zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI
= Entlastungsbertrag; der Pflegebedürftigte kann zwischen pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung auswählen.
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Der Pflegebedürftige hat Anspruch ab Pflegegrad 2 und mindestens 6 Monate andauernde Pflegebedürftigkeit.
Wir springen ein, wenn Ihre private Pflegeperson verhindert oder selber krank ist.
Pflegenachweise nach §37 SGB XI
Wird die Pflege ausschließlich von Angehörigen oder anderen Privatpersonen durchgeführt und Pflegegeld bezogen ist für die Pflegekasse ein Beratungseinsatz zu erbringen:
- halbjährlich Pflegegrad 2 und 3
- vierteljährlich Pflegegrad 4 und 5
Unser Pflegedienst versorgt Sie zu den gewünschten und vereinbarten Pflegezeiten und ist auch sonst über 24 Stunden zu erreichen. Wir wollen Sie auch in Notfällen unterstützen und Ihnen ein Gefühl von Sicherheit geben.
Unser Pflegedienst sieht den Menschen ganzheitlich mit seinen individuellen Bedürfnissen.
Es ist uns deshalb ein großes Anliegen, unsere Patienten rundum zu unterstützen und Ihnen bei Problemen zu helfen.
Wir stehen in engem Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt und tragen wesentlich zum Therapieerfolg bei.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Vermittlung von anderen Diensten, z. B. Physiotherapeut, Logopäde, Friseur, Fußpfleger, Sanitätshaus, Hausnotruf-Anbieter, Essen auf Rädern, ...
Wir erörtern mit Ihnen gemeinsam die Notwendigkeit verschiedener Hilfsmittel, z. B. Pflegebett, Rollstuhl, ... und unterstützen Sie bei der Beschaffung.
Wir beraten Sie gerne in sämtlichen Fragen rund um die Pflege und unterstützen Sie beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen.
Wir informieren Sie über vorbeugende Maßnahmen und leiten Sie und Ihre Angehörigen nach den neuesten medizinischen Richtlinien und Standards an.
Bei der grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung können Sie Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI in Anspruch nehmen, sofern Sie einen Pflegegrad besitzen. Wir erstellen Ihnen vor Beginn der Pflege einen Kostenvoranschlag. Unser Pflegedienst ist Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen und rechnet direkt mit diesen ab.
Benötigen Sie Leistungen aus der medizinischen Behandlungspflege nach SGB V, die Ihnen Ihr Arzt verordnet hat, so übernimmt diese Maßnahmen nach Prüfung in der Regel die Krankenkasse.
Selbstverständlich kann jede Versorgung auch privat abgerechnet werden.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Selbständigkeit aufweisen und somit Hilfe von anderen bedürfen. Die Personen müssen körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigt sein oder andere gesundheitlich bedingte Belastungen haben, die sie nicht selbständig bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, mindestens jedoch 6 Monate bestehen.
Begutachtung und Pflegegradermittlung
Der Pflegegrad wird nach Antragstellung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen oder einem Gutachter der privaten Krankenversicherung ermittelt.
Leistungen Ihrer Pflegeversicherung
Leistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | ---- | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Pflegesachleistungen | 125 € | 689 € | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
Entlastungsbetrag | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Tages- und Nachtpflege | 125 € | 689 € | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
Verhinderungspflege | ---- | 1612 € | 1612 € | 1612 € | 1612 € |
Kurzzeitpflege | 125 € | 1612 € | 1612 € | 1612 € | 1612 € |
Vollstationäre Pflege | 125 € | 770 € | 1262 € | 1775 € | 2005 € |
Zusätzliche Leistungen ambulante Wohngruppen | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Versorgung mit Pflegehilfsmittel | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes | 4000 € | 4000 € | 4000 € | 4000 € | 4000 € |
Ambulante Krankenpflege
Geiger & Stautner
Ruselbergstraße 85
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 / 34 35 94
Telefax: 0991 / 3 79 08 49
E-Mail: info_at_geiger-stautner.de